CAMPINGPLATZ

VERFAHRENSORDNUNG DES CAMPING PARKS

Art.1 – Der Zugang zum Campingpark hängt von seiner Kapazität ab.

Art.5 – Der Ein- und Ausgang der Campingpark-Benutzer und ihrer Materialien wird nur über die Rezeption vorgenommen.

Art.7 – Die Rezeption ist der Ort der Kontrolle des Ein- und Ausstiegs der Benutzer und des Materials.

Art.20 – Die Fahrzeugzirkulation erfolgt gemäß den bestehenden Schildern. Das Parken an Orten, die nicht angegeben sind, ist verboten. Im August dürfen Autos den parkplatz nur zum Entladen und Laden von Campingausrüstung nutzten (kein Parken oder Übernachten von Autos im Campingbereich).

Art.21 – Der Park verfügt über ein Beschwerdebuch, dass den Nutzern auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

Art.25 – Das Lima Escape – Empreendimentos Turísticos lda. haftet nicht für Schäden und / oder Diebstähle, der Campingmaterial und der Fahrzeuge.

Art.26 – Die Verwendung von Grillgeräten oder Holzöfen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet und dafür vorgesehen.

Art.27 – Es ist verboten, außerhalb der entsprechenden Orte Feuer zu machen.

Art.31 – Das Lager hängt von den vorherigen Registrierung an der Rezeption ab, um die Kontrolle gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments durchzuführen. Bei der Registrierung erhält der Benutzer ein Identifikationsband, das am Eingang und auf Verlangen eines Angestellten des Parks vorzulegen ist.

Art.33 – Der Aufbau der Zelte ist nur bis 22h00 erlaubt.

Art.34 – Bei beschädigung des Materials wird in den Monaten Mai, Juni, September und Oktober immer eine Gebühr für die Registrierung eines Mindestbetrags erhoben, der einem Erwachsenen entspricht. im Juli und August von zwei Erwachsenen, es sei denn, das Wohnmobil ist nur für eine Person.

Art.35 – Die Campingzeit ist die Anzahl der Übernachtungen vom Einchecken bis 03:00 Uhr am nächsten Tag. Die Check-In-Zeit wird bis 03:00 Uhr gezählt. Bei einem späteren Check-out wird eine zusätzliche Nacht gezahlt.

Art.39 – Die Nutzer des Parks müssen:

  • Ihre Ausrüstung so aufbauen, dass der Abstand zu den anderen Camper 2 Meter beträgt.
  • Unterlassen Sie jegliche Handlungen, die andere Benutzer stören könnten, insbesondere lärmen zwischen 23h00 und 8h00 Uhr, und verwenden Sie im gleichen Zeitraum Rundfunkempfänger.

Diese Zusammenfassung macht die Konsultation der allgemeinen Bestimmungen des Parks hier nicht ungültig.
Hinweis: Bei Verlust / Beschädigung des Ausweises oder der Halterung des Campers müssen Sie eine Geldstrafe in Höhe von 1,50 € zahlen.