CAMPINGPLATZ

VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN

Art.1 – Der Zugang zum Lima Escape Camping richtet sich nach seiner Kapazität.

Art.5 – Die Ein- und Ausreise unserer Gäste und ihrer Ausrüstung muss über die Rezeption erfolgen (Check-in/Check-out-Verfahren).

Art.7 – Die Ein- und Ausreise unserer Gäste wird an der Rezeption überprüft.

Art.20 – Die Fahrzeuge müssen unter Beachtung der vorhandenen Beschilderung fahren. Parken außerhalb der gekennzeichneten Plätze ist verboten.
Lima Escape behält sich das Recht vor, das Parken von Fahrzeugen innerhalb des Campingplatzes zu beschränken – normalerweise zwischen Ende Juli und Ende August. In diesem Fall dürfen Fahrzeuge nur zum Ent- und Beladen auf unser Gelände fahren und müssen in der übrigen Zeit auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes parken. Bitte fragen Sie an unserer Rezeption nach weiteren Informationen.

Art.21 – Das Beschwerdebuch ist bei Lima Escape Camping & Glamping erhältlich und wird jedem Gast auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Art.25 – Die Leitung und das Personal von Lima Escape Camping & Glamping haften nicht für Schäden und/oder Diebstahl von Fahrzeugen und anderen Campingausrüstungen.

Art.26 – Grills oder Holzkohlegrills sind nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt (überdachter Grillplatz).

Art.27 – Es ist verboten, außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze (überdachte Grillplätze) Feuer zu machen.

Art.31 – Das Lager hängt von den vorherigen Registrierung an der Rezeption ab, um die Kontrolle gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments durchzuführen. Bei der Registrierung erhält der Benutzer ein Identifikationsband, das am Eingang und auf Verlangen eines Angestellten des Parks vorzulegen ist.

Art.33 – Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen ist nur bis 22.00 Uhr erlaubt.

Art.34 – Im Falle einer wirksamen Stornierung kann die Zahlung immer durch die Einschreibung eines Mindestbetrages erfolgen: im Mai, Juni, September und Oktober für einen Erwachsenen und im Juli und August für zwei Erwachsene, es sei denn, es gibt nur eine Person.

Art.35 – Die Campingdauer wird als die Anzahl der Nächte vom Tag des Check-in bis 15:00 Uhr des folgenden Tages berechnet. Die Abreise ist bis 15.00 Uhr möglich; bei späterer Abreise muss eine zusätzliche Nacht bezahlt werden.

Art.39 – Unsere Campinggäste halten sich an die folgenden Pflichten:

  • Sie müssen beim Aufstellen ihrer Campingausrüstung einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Campingeinheiten einhalten. Es ist verboten, Zelte in der Wohnwagen- und Wohnmobil-Plätze aufzustellen.
  • Rücksicht auf die anderen Campinggäste zu nehmen und insbesondere während der vorgeschriebenen Ruhezeit zwischen 23:00 und 8:00 Uhr jegliche störende Handlung zu unterlassen (einschließlich der Benutzung von Rundfunkempfängern, Lautsprechern oder jeder anderen Art von Lärm).

Diese Zusammenfassung entkräftet nicht die Einsichtnahme der allgemeinen Bestimmungen.

 

Hinweis: Bei Verlust oder Beschädigung des Camperausweises oder des Armbands ist ein Bußgeld in Höhe von 1,50 € zu entrichten.

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